Baumfällungen, Baumpflege, Baumchirurgie, Baterovskyy
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05.06.2020
FÄLLGENEHMIGUNG ALS MITTELPUNKT DER BÜRGERINTERESSEN
zum Thema Baumfällgenehmigung

Ein so ziemlich ungezielt herumlaufender Passant hält wohl nie einen Polizeiwagen im Einsatz, um zu fragen, ob die Polizei für das Blaulicht und die Sirene eine Erlaubnis hätte.
Genauso selten holt man z. B. einen Kranführer von seinem Kran herunter, um ihn nach einer Genehmigung fürs Heben und Senken der Betonplatten zu fragen.
Die Bürger fragen sich gegenseitig nicht nach der Fahrerlaubnis; in einer Autobahnbaustelle wird wohl selten aus einem vorbeifahrenden Auto nach einer Straßenbaugenehmigung gebrüllt.
Nur in einem einzigen Fall legen unsere Landsleute ihr dezentes Verhalten ab und erfüllen durch eine gezielt gerichtete Frage die Pflicht der guten Bürger.

„Si-i-i-e-e! Hey, Sie, da-a-a!!!“
Der Mann in der Baumkrone mit einer laufenden Kettensäge, mit einem Helm und Ohrschutz, versucht gerade, sich am Baumstamm anzuschnallen, sieht nur durch Zufall unten auf dem festen Boden ein hopsendes und wild gestikulierendes Männlein.
Mist! Es scheint etwas Schlimmes passiert zu sein. Mit einem abgeworfenen Ast jemanden verletzt? Mit einem Stammklotz ein Auto demoliert? Einen Hund umgebracht? Sofort klären!
Der Mann in der Baumkrone hört auf, an seinem Halteseil zu fummeln, er stellt die Kettensäge ab, klappt den Ohrschutz hoch und erst dann vernimmt er aus der bodennahen Tiefe:
„Si-i-i-e-e! Hey, Sie, da-a-a!!!“
Das Männlein da unten hat inzwischen eine heisere Stimme, sein Gesicht ist rot angelaufen und wütend.
Von oben:
„Ja bitte? Was kann ich für Sie tun?“
Von unten:
„Haben Sie, ja – Sie!, eine Baumfällgenehmigung?!“

Die weitere Entwicklung der Unterhaltung kann sehr abwechslungsreich werden – abhängig vom Verhalten des Männleins, vom Wetter, von der Tageszeit, vom Verkehr etc.
Die uninteressanteste Variante:
„Ja, wir haben eine!“. Das Männlein beruhigt sich und geht seinen Weg weiter. So einer hat wohl nur ein rudimentäres Pflichtgefühl.
Glücklicherweise bilden solche Schwächlinge bloß ein Zehntel der zahlreichen Nach-Baumfällgenehmigung-Brüller-Gemeinde.
Normalerweise geht es weiter:
„Ich will Sie sehen!“
„Dafür habe ich im Augenblick keine Zeit! Sie müssen warten, bis ich hier fertig werde!“.
Das weitere Zehntel der Zweitschlappsten gibt an dieser Stelle auf und geht seinen Weg weiter.
Die meisten zeigen jedoch mehr Intelligenz und Zivilcourage:
„Wenn Sie die mir nicht zeigen, hole ich sofort die Polizei“

Ein lyrischer Abstecher.
Eine vorhandene oder eine fehlende Baumfällgenehmigung unterliegt nicht dem polizeilichen Einsatzspektrum.
Es ist allerdings damit zu rechnen, dass die Polizisten kommen; früher fast immer, seit 2015 deutlich seltener.
Also klettert der eingeschüchterte Holzfäller vom Baum herunter und stellt sich vor.
„Guten Tag, mein Name ist Maksym Baterovskyy, ich bin der Chef dieses Unternehmens. Nun: wie heißen Sie bitte und wer sind Sie?“
„Welche Rolle spielt das denn! Zeigen Sie mir die Genehmigung, sonst rufe ich die Polizei!“
„Ich muss Ihre Befugnisse feststellen, die Ihnen erlauben, die Arbeit auf einer Baustelle zu unterbrechen und die Unterlagen – welcher Art auch immer – verlangen zu dürfen. Die Polizei müssen wir jetzt sowieso rufen – ich bestehe darauf.“
Der gute Bürger wird ein wenig unruhig. „Wieso?“
„Damit die Polizei Ihre Personalien mir zu Verfügung stellt und den Fakt der Unterbrechung der Arbeit protokolliert.
Die Verzögerung der Arbeit, die Personal- und Mietmaschinenkosten werden Ihnen dann in Rechnung gestellt. Wenn dadurch die Arbeit an dem geplanten Tage nicht zu Ende gebracht werden kann, entstehen zusätzliche Fahrtkosten.
Wenn die geplanten Termine an nächsten Tagen dadurch nicht eingehalten werden können, werden alle anfallenden Kosten ebenso in diese Rechnung gestellt.
Wenn die Arbeit durch diese Verzögerung im Dunkeln zu Ende gemacht werden müsste und das möglicherweise zu einem Schaden oder einer Verletzung führen würde, wird die Summe, die das alles deckt, in einer Gerichtsverhandlung festgestellt.
Deshalb fühle ich mich nun gezwungen, die Polizei rufen zu müssen. Und wenn Sie nun versuchen, Baustellenflucht zu begehen, fühle ich mich dann auch gezwungen, Sie solange festhalten zu müssen, bis die Polizei kommt.“
Der Mann (es kann allerdings auch mal eine Frau sein) ist längst nicht mehr rot, im Gegenteil - eher blass und schafft es nicht, die allertypischste aller deutschen Floskeln zu vermeiden.
„Ich habe das nicht so gemeint! Bitte!“ („Bitte“ kommt in der Regel zum ersten Mal zu etwa diesem Zeitpunkt der Unterhaltung vor).
„WIE bitte haben Sie das gemeint?“
Dem weiteren unbeholfenen Gestammel kann ich entziffern, dass man bloß fragen wollte, dass es einem leid tut, es müsse ein Missverständnis gewesen sein, ‘Tschuldigung, Verzeihung, man hätt‘ nur gedacht… usw.
Ich reiche dem guten Bürger die Hand, sie wird ergriffen geschüttelt, danach geht er – genauso wie die ersten zwei Zehntel - seinen Weg, nur viel zügiger.

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